Berufsunfähigkeitsrente zu spät beantragt
Urteile im Überblick
Seit Sommer 2011 war eine Hauswirtschafterin ununterbrochen krankgeschrieben. Obwohl sie sich einigen Operationen unterziehen musste, gab sie die Hoffnung nicht auf, wieder arbeiten zu können.
Erst im Frühjahr 2014 wandte sie sich an den Versicherer, bei dem sie eine Lebensversicherung plus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen hatte. Sie beantragte Berufsunfähigkeitsrente und Befreiung von den Beiträgen ab August 2011.
Doch das Unternehmen verwies auf eine Klausel in den Versicherungsbedingungen: Versicherungsnehmer müssten Berufsunfähigkeit sofort anzeigen, spätestens drei Monate, nachdem sie eingetreten sei. Nachträglich könnten sie ihren Rentenanspruch nicht geltend machen. Versicherungsleistungen erhalte die Versicherungsnehmerin daher erst ab dem Zeitpunkt der Meldung, also ab Mai 2014.
Vergeblich verwies die Frau auf die günstigen ärztlichen Prognosen, auf die sie vertraut habe. Ihrer Ansicht nach hatte sie es daher ...
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