Polizei prüft nach Verbot Geldflüsse

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Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärte am Mittwoch, dass die Polizei nun die Geldbewegungen des verbotenen Vereins Fussilet 33 in den vergangenen sechs Monaten untersuchen werde. Dazu habe man Kontakt mit der kontoführenden Bank in Hamburg aufgenommen. So wolle die Polizei weitere Beteiligte und Kontaktleute des Vereins, der unter anderem die Terrormiliz Islamischer Staat unterstützte, herausfinden.

Geisel betonte im Ausschuss für Verfassungsschutz des Abgeordnetenhauses weiter, dass mit dem Verbot auch die Bildung von Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen etwa im Form neuer Moscheevereine untersagt seien. Darauf würden die Behörden sorgfältig achten. »Die Sicherheitsbehörden werden die salafistische Szene weiterhin im Fokus behalten.« Dabei gehe es auch um andere Vereine, die Ermittlungen seien aber verdeckt. Daher gebe es keine weiteren Informationen dazu. Der frühere Senat hatte immer angekündigt, auch ein Verbotsverfahren für die Al Nur-Moschee in Neukölln zu prüfen. Weitere Moscheen und ihre Trägervereine stehen ebenfalls unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) sagte, der verbotene Verein habe bisher kein Gericht angerufen, um rechtlich gegen das Verbot vorzugehen. Knapp ein Monat sei Zeit, um vor dem Oberverwaltungsgericht zu klagen. »Das ist noch nicht passiert.« Derzeit werden die beschlagnahmten Materialien ausgewertet. dpa/nd

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