Zu viele Fluchten in Niedersachsen

Neue Regeln für Lockerung des Maßregelvollzugs

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.

Zu locker werde in Niedersachsens Fachkrankenhäusern für Straftäter mit jenen umgegangen, die dort im sogenannten Maßregelvollzug therapiert werden sollen. Dieser Vorwurf kocht stets hoch, wenn wieder mal ein Patient den ihm gewährten Ausgang zur Flucht genutzt und dann womöglich ein neues Verbrechen begangen hat. Kritik kommt insbesondere von der Opposition. Und derartige Fluchten sind im zweitgrößten Bundesland in den vergangen Jahren mehrfach geschehen.

So hatte im Mai 2016 ein wegen schweren Raubes im Maßregelvollzug untergebrachter Mann in Wunstorf bei Hannover versucht, eine 73 Jahre alte Frau zu berauben und dabei mehrfach auf die Seniorin eingestochen. Schwer verletzt überlebte sie die Tat. Was die rot-grüne Regierung unternehme, um solche Vorfälle fortan auszuschließen, fragte nun am Dienstag im Landtag die CDU.

Ihr Abgeordneter Volker Meyer erinnerte dabei an einen anderen Fall, der noch immer die Gemüter erhitzt. Im September 2015 war einem 48-jährigen Alkoholkranken, der wegen Vergewaltigung in der Fachklinik Bad Rehburg saß, unbegleiteter Freigang gewährt worden. Der Mann kehrte nicht zurück. Schon bald nach dem Verlassen der Klinik soll er in einem Park eine 23-Jährige vergewaltigt und ermordet haben. Wegen dieses Vorwurfs muss sich der Mann seit September 2016 vor dem Schwurgericht in Verden verantworten, der Prozess läuft noch immer.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte auch zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit Gewaltdelikte dieser Art begehen wird, denn: Er habe sich »als Psychopath mit sexuellem Sadismus auf Vergewaltigung mit Würgen bis zur Bewusstlosigkeit spezialisiert«. Stellt sich die Frage: Hätte die Klinik dem Mann seinerzeit Freigang gewährt, wenn zuvor eine ähnliche Einschätzung wie die der Verdener Ankläger eingebracht worden wäre - also von Juristen?

Nun sollen künftig auch Juristen künftig gehört werden, bevor im Maßregelvollzug über Lockerungen entschieden wird. Dazu werde ein »Kompetenzzentrum Sicherheit« geschaffen, erinnerte Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) jetzt im Landtag. Angekündigt hatte sie diese Instanz, besetzt mit einem leitenden Juristen und weiteren Rechtskundigen, bereits im Sommer vergangenen Jahres. Die Experten werden ihren Sitz im Maßregelvollzugszentrum Moringen im südlichen Niedersachsen haben und für alle zehn forensischen Fachkliniken des Landes zuständig sein.

Haben die Juristen Einwände gegen einen Vorschlag der Klinikleitung, etwa gegen einen unbegleiteten Freigang, »so muss die Lockerungsentscheidung von der Vollzugsleitung verändert werden«, erläuterte die Ministerin zum Einfluss des Kompetenzzentrums. Zum 1. April soll es seine Arbeit aufnehmen. Warum das nicht längst geschehen sei, wollte die CDU wissen und erfuhr: Erst Ende vergangenen Jahres sei das Geld für die neue Einrichtung haushaltsrechtlich frei gegeben worden.

Neben dem Kompetenzzentrum nannte die Sozialministerin weitere Vorkehrungen zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Patienten. So seien etwa besonders ausgestattete Hochsicherheitsbereiche in mehreren Kliniken geschaffen worden. Die beste Vorbeugung zur Verhinderung von Straftaten psychisch kranker Menschen, so lautet nach wie vor Cornelia Rundts Credo, sei aber »eine geglückte Behandlung der Betroffenen«.

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