Ausverkauf der Stadtmitte zulässig
Verwaltungsgericht Potsdam weist Klage auf Bürgerentscheid über die Fachhochschule ab
Um 10 Uhr am Donnerstag sind die Sitze für die Zuschauer im Saal 9 des Verwaltungsgerichts Potsdam fast bis auf den letzten Platz gefüllt. 39 Menschen haben sich in die engen Stuhlreihen hineingezwängt, einer stößt später noch dazu. Verhandelt wird die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens »Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte«. 14 741 Einwohner der Stadt hatten unterschrieben. Doch am 14. Dezember vergangenen Jahres beschloss die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, das Ansinnen sei unzulässig. Dagegen klagen als Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Frauke Röth und André Tomczak.
Sie tun es vergeblich, denn nach eingehender Beratung urteilt das Verwaltungsgericht am frühen Nachmittag, das Bürgerbegehren sei tatsächlich unzulässig gewesen. Denn die Bürger mussten beim Lesen des Textes auf den Sammellisten den Eindruck gewinnen, so argumentiert der Vorsitzende Richter Volker Deppe am Donnerstag, sie unterschreiben hier gegen den Abriss der Fachhochschule, des Staudenhofs und des ehemaligen Interhotels.
Das haben sie wahrscheinlich tatsächlich gedacht. Es spielten sogar noch der befürchtete Abriss des Rechenzentrums und der umstrittene Wiederaufbau der Garnisonkirche mit hinein. Zeitungen, Radiostationen und Fernsehsender haben auch berichtet, dass es bei den Bürgerbegehren darum gehe, den Abriss von bestimmten, in DDR-Tagen errichteten Gebäuden zu verhindern. Im Kern handelte es sich tatsächlich darum. Wie sich nun herausstellt, durfte es aber so nicht kommuniziert werden, zumindest nicht offiziell.
Doch der Reihe nach: Bei den aufgezählten Bauwerken gibt es eine Reihe von Besonderheiten, die einer leicht nachvollziehbaren Beschreibung der komplizierten Gemengelage entgegen stehen. Das fängt damit an, dass das Rechenzentrum und das Grundstück der bei einem Bombenangriff im Zweiten Weltkrieg ausgebrannten und 1968 gesprengten Garnisonkirche abseits liegen. Die Besitzverhältnisse tun ein übriges. So befindet sich das Hotel, das heute unter dem Namen »Mercure« geführt wird, samt Grund und Boden in Privatbesitz. Da die Eigentümer nicht daran denken, das Hochhaus zu verkaufen oder selbst abzureißen, kann die Stadtverwaltung ihre beinahe irrwitzigen Pläne zur kompletten Rückverwandlung des Zentrums in eine preußisch-barocke Puppenstube an dieser Stelle ohnehin nicht verwirklichen.
Potsdam ist ein teures Pflaster. Mit dem 1971/72 gebauten Plattenbaukomplex Staudenhof gibt es jedoch mitten im Zentrum noch ein Quartier mit kleinen und vergleichsweise günstigen Wohnungen. Sie gehören dem kommunalen Unternehmen Pro Potsdam, nicht der Stadt Potsdam selbst. So scheidet auch der Staudenhof aus der Betrachtung in der Gerichtsverhandlung aus und die Debatte verengt sich auf die Fachhochschule. Die wurde aus Würfelbauten zusammengesetzt und nebst Gartenanlage und Bibliothek als Lehrerbildungsinstitut errichtet. In den Jahren 1970 bis 1978 ist dies geschehen.
Damit nicht genug. Die politischen Entscheidungen über das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte sind in den Jahren 1999 und 2006 gefallen. Damals wurde die Absicht formuliert, die Innenstadt in Grund- und Aufriss an die Situation vor 1945 anzunähern. Die Fristen, diese Beschlüsse anzugreifen, sind jedoch längst verstrichen.
So blieb letztlich nur übrig, den Einwohnern bei dem Bürgerbegehren die Frage vorzulegen: Wollen Sie, dass der Abriss der letzten stadtbildprägenden Gebäude der Nachkriegsepoche mit städtischen Mitteln finanziert wird? Den Abriss auszuschließen, war rechtlich nicht mehr möglich. Das weiß André Tomczak. Darum bemüht er sich, dem Gericht am Donnerstagvormittag darzulegen, dass es doch sehr viele Alternativen gebe. Er nennt den Erhalt der Fachhochschule in ihrer heutigen Form, den teilweisen Rückbau und eine Überformung. Tomczak betont, an ihren Infoständen habe die Bürgerinitiative »Potsdamer Mitte neu denken« beim Sammeln der Unterschriften deutlich gemacht: »Wir können den Abriss nicht verhindern. Das geht rechtlich gar nicht.«
Frauke Röth ergänzt, es sei um ein Moratorium gegangen, ein Innehalten. Die Ressourcen der Stadtentwicklung sollten nicht vorschnell verschleudert werden, die Grundstücke deshalb möglichst in öffentlicher Hand bleiben. Röth umschreibt dies mehrmals mit dem Begriff Nachhaltigkeit. Es sei nicht »per se« darum gegangen, den Abriss völlig auszuschließen.
Richter Deppe will dies gern glauben und gibt auch zu, für anderslautende Schlagzeilen in der Presse könne die Bürgerinitiative nichts. Doch müsse die Fragestellung eines Bürgerbegehrens »in sich widerspruchsfrei« und aus sich heraus verständlich sein - nicht nach den Maßstäben eines Rechtsgelehrten, sondern für den »billig und gerecht denkenden Adressaten«. In Vertretung von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) meint die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in der Verhandlung, sie glaube, niemand, der unterschrieb, habe über die Spitzfindigkeiten nachgedacht.
Ein Strick wird der Bürgerinitiative daraus gedreht, dass sie keinen ordentlichen Kostendeckungsvorschlag für ihren Vorstoß unterbreitet habe. Die Rede ist zwar davon, dass es Geld sparen würde, wenn weiter Miete und Pachteinnahmen fließen. Doch der Verkaufserlös sei nicht eingerechnet, wird daraufhin entgegnet. Und was sei mit den Kosten der dann notwendigen Sanierung? Dabei beteuern Röth und Tomczak, man habe eine Sanierung doch überhaupt nicht verlangt.
Oberbürgermeister Jakobs kommentiert das Urteil dann am Nachmittag mit den Worten: »Das bestätigt unsere Sichtweise. Damit kann die Entwicklung in der Potsdamer Mitte fortgesetzt werden.«
Die Zuschauer machen sich schon während der mündlichen Verhandlung ihren eigenen Reim auf die Betrachtungsweise der Stadt. »Wenn man so argumentiert, kann man jedes Bürgerbegehren aushebeln«, schimpft ein älterer Herr.
Ausgehebelt wird im Land Brandenburg in der Tat. Auf kommunaler Ebene werden hier 36,5 Prozent aller Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, bedauert der Verein »Mehr Demokratie«. Teils geschieht dies mit ziemlich fadenscheinigen Begründungen. Seite 10
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