Das erinnert an Guantanamo
Der bayerische Anwalt Jan Bockemühl über präventives Einsperren, historische Assoziationen und richterliche Kontrolle nur auf dem Papier
Die bayerische Landesregierung will sogenannte Gefährder länger als zwei Wochen ohne Gerichtsurteil einsperren können und deshalb die bisherige Höchstdauer aus dem Polizeigesetz streichen. Das Innenministerium kontert Kritik mit dem Hinweis, bei erstmaliger Anordnung dürfe dennoch eine Höchstdauer von einem Jahr nicht überschritten werden. Beruhigt Sie das?
Im Gegenteil. Das regt uns sehr auf. Das Vorhaben erinnert mich an Guantanamo. Dort werden Menschen seit Jahren aufgrund eines Verdachts ohne anwaltlichen Beistand und ohne Aussicht auf eine Gerichtsverhandlung gefangen gehalten. Zurecht wird das als Form staatlicher Willkür und Ende des Rechtsstaats kritisiert. Gesagt hat dies übrigens ein CDU-Politiker im Jahr 2006, dessen Schwesterpartei nun Ähnliches in Deutschland plant. Hier heißt es Unterbindungsgewahrsam, die Nazis nannten es Schutzhaft. Aus dieser Zeit stammt nämlich die Idee, jemanden weit im Gefahrenvorfeld ohne Befristu...
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