Eigenmächtig renovieren?
Leserfragen
Dazu Wohnen im Eigentum:
Die Vornahme konkreter Maßnahmen kann ein Wohnungseigentümer nur verlangen, wenn tatsächlich nur diese Sanierung einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. In diesem Fall müssten Sie eine Abänderung des Beschlusses beantragen. Wird der Antrag abgelehnt, wäre eine Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG möglich. Nach dieser Vorschrift hat ein Wohnungseigentümer dann einen Anspruch auf Änderung eines Beschlusses, wenn schwerwiegende Gründe das Festhalten an dem Beschluss als t...
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