Bei langer Krankheit: Recht auf Urlaubsausgleich in bar

Urteile im Überblick

Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Bielefeld (Az. 7 Ca 214/14).

In dem verhandelten Fall war ein Mann 2013 und 2014 dauerhaft erkrankt. Sein Arbeitsverhältnis endete am 31. Oktober 2014. Den Urlaub für 2013 und 2014 wollte er sich auszahlen lassen und klagte darauf mit Erfolg. Das Arbeitsgericht verurteilte den früheren Arbeitgeber zur Zahlung von rund 5300 Euro brutto. Ist ein Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig erkrankt, habe er Anspruch auf Abgeltung seines Urlaubs in bar, so das Arbeitsgericht. dpa/nd

Streikbrecher: Prämien sind für sie zulässig

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern eine Prämie anbieten, wenn sie nicht bei einem Streik mitmachen.

Das geht aus dem »Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht« (Ausgabe 1/2017) der »Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht« hervor. Dabei geht es um einen Fall vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 2 Sa 787/16)....


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