Kein Recht auf humanitäres Visum

Europäischer Gerichtshof sieht Entscheidung über legale Einreise allein bei den einzelnen EU-Staaten

Luxemburg. Die EU-Staaten sind nicht verpflichtet, Flüchtlingen humanitäre Visa zur Einreise und Asylantragstellung auszustellen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg urteilte, steht es den Mitgliedstaaten weiterhin frei, selbst nach nationalem Recht zu entscheiden, ob sie von Folter und Tod bedrohten Flüchtlingen ein entsprechendes Visum erteilen. Der erhoffte legale und ungefährliche Weg nach Europa bleibt Flüchtlingen damit weiter versperrt. (AZ: C-638/16 PPU)

Eine aus Aleppo stammende syrische Familie mit drei minderjährigen Kindern scheiterte mit ihrer Klage. In der belgischen Botschaft in Beirut beantragte sie im Oktober 2016 erfolglos ein humanitäres Visum, welches zum 90-tägigen Aufenthalt in Belgien berechtigt hätte. Die Familie hatte angegeben, dass sie Asyl beantragen wolle. Sie würden in Syrien als ortho...


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