Flüchtling, getrennt, gemaßregelt

Getrennte Verheiratete sollen laut Arbeitsagentur 41 Euro weniger erhalten

Verschärfungen des Asylrechts in den letzten Monaten wurden gern mit der Bemerkung gemildert, gleichzeitig werde für die Integration von Flüchtlingen deutlich mehr getan als vorher. Die Erfahrungen, die Schutzsuchende oder ihre Unterstützer mit den Behörden machen, stützen diese Behauptungen jedoch häufig nicht. So erhalten anerkannte Flüchtlinge offenbar häufig den geringeren Regelsatz von Hartz IV, weil sie angeblich in einer Bedarfsgemeinschaft leben, obwohl ihre Partner nicht anwesend sind. Selbst wenn diese sich noch im Kriegsgebiet aufhalten, sei von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen, heißt es in den Vorgaben, die die Bundesagentur für Arbeit den Jobcentern zuleitete. Für Menschen, die in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, gilt ein geringerer Satz als für Alleinstehende. Das Gesetz geht wie bei deutschen Empfängern von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe davon aus, dass es sich aus einer gemeinsamen Kasse billiger l...


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