BGH immer häufiger mit Terrorgefahr beschäftigt

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Karlsruhe. Die Vielzahl der Terrorermittlungen in Deutschland belastet zunehmend auch den Bundesgerichtshof (BGH). Vom obersten deutschen Straf- und Zivilgericht in Karlsruhe werden auch die richterlichen Entscheidungen in allen Ermittlungsverfahren getroffen, die der Generalbundesanwalt führt. Die Neueingänge in diesem Bereich sind im vergangenen Jahr weiter stark angestiegen, wie sich aus dem am Mittwoch vorgestellten Tätigkeitsbericht des Gerichtshofs ergibt. Mittlerweile liegt ihre Zahl bei 2418 - im Jahr 2014 waren es 1247 Neueingänge gewesen. Insgesamt wurde 2016 über 75 Anträge auf Erlass eines Haftbefehls entschieden. In 2272 Fällen waren Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Telekommunikationsüberwachungen zu genehmigen (2015: 1866). dpa/nd

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