Unten links
Wenn Sie, verehrte Leserinnen und Leser, mal jemanden ordentlich brüskieren wollen, dann basteln Sie einfach einen Galgen und hängen das Namensschild des Betreffenden dran. Keine Angst, solange Sie das in Dresden tun, wird Ihnen nichts passieren. Denn die dortige Staatsanwaltschaft hat für sowas ein inniges Verständnis. Jemanden an den Galgen zu wünschen ist nämlich Meinungsfreiheit; eine solche Aktion ist interpretationsfähig und damit mehrdeutig. Das entschieden die Dresdner Strafverfolger jetzt jedenfalls im Rahmen »der gebotenen objektiven Betrachtung« im Fall eines Pegida-Fans. Der Mann hatte im Herbst 2015 zwei Galgen herumgetragen, die für Angela Merkel und Sigmar Gabriel bestimmt waren. Na gut, nicht schön, aber eine Störung des öffentlichen Friedens? Nein, sagen die Dresdner Juristen in ihrer weithin bekannten zurückhaltenden, toleranten Art, denn vielleicht war ja alles nur ein großer Spaß. Ein Mordsspaß sogar. wh
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.