Erbverzicht gegen Sportwagen ist sittenwidrig
Erbrecht
Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Oberlandesgericht Hamm am 8. Dezember 2016 (Az. 10 U 36/15).
Zum Hintergrund: Wer etwas zu vererben hat, kann zu Lebzeiten mit seinen Verwandten oder seinem Ehepartner eine Vereinbarung treffen, nach der diese auf ihr Erbe verzichten. Der Verzichtende ist dann von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Er erhält auch keinen Pflichtteil.
Allerdings vereinbaren die Beteiligten häufig eine Abfindung. Einen solchen Erbverzichtsvertrag muss ein Notar beglaubigen. Nicht jede derartige Absprache ist jedoch rechtswirksam.
Der Fall: Ein wohlhabender Zahnarzt hatte seinem Sohn aus einer früheren, recht kurzen Ehe zu dessen 18. Geburtstag eine Vereinbarung vorgelegt, nach der der Sohn mit sofortiger Wirkung auf jegliches Erbe und seinen Pflichtteil verzichteten...
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