Wie ein »Kuckuckskind« gleich zweifach günstig erbt
Steuertipps
Das geht aus einem Urteil des Hessischen Finanzgericht (Az. 1 K 1507/16) in Kassel hervor, das am 17. Februar 2017 bekannt gegeben wurde.
Der Kläger ist außerehelicher biologischer Vater einer heute 29-jährigen Frau. Er hatte die Vaterschaft anerkannt, und sie ist auch durch eine Genanalyse belegt. Da die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet war, wurde dieser automatisch »rechtlicher Vater«.
2016 machte der leibliche Vater seiner Tochter eine Schenkung. Das Finanzamt setzte darauf den höchsten Steuersatz der Klasse III an. Dieser gilt für Personen ohne verwandtschaftliche Beziehung. Der Freibetrag liegt hier bei nur 20 000 Euro, der Rest ist je nach Betrag mit 30 oder 50 Prozent zu versteuern.
Der leibliche Vater meinte, für seine Tochter müsse die günstige Klasse I gelten. Der Freibetrag liegt hier für Kinder bei 400 000 Euro, die Steuer für darüber hinausgehende Beträge bei sieben bis 30 Prozent.
Das Finanzgericht Kassel gab dem lei...
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