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Ein Meter zum Nachbarfrieden
Urteil zu Luftwärmepumpe
Weil eine Frau eine Luftwärmepumpe nur zwei statt drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück errichtete, muss sie das Gerät wieder entfernen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1044641.ein-meter-zum-nachbarfrieden.html
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