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Ein Meter zum Nachbarfrieden

Urteil zu Luftwärmepumpe

Weil eine Frau eine Luftwärmepumpe nur zwei statt drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück errichtete, muss sie das Gerät wieder entfernen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1044641.ein-meter-zum-nachbarfrieden.html

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