Haftstrafe für Wahlfälscher
Prozess gegen CDU-Mann in Stendal beendet / Vorermittlungen zu Landratswahl 2012
Der einstige Stendaler CDU-Stadtrat Holger Gebhardt ist als Wahlfälscher verurteilt und muss dafür zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das entschied das Landgericht Stendal. Es sah als erwiesen an, dass Gebhardt bei der Wahl von Stadtrat und Kreistag am 25. Mai 2014 in 299 Fällen Briefwahlscheine manipulierte. Richterin Simone Henze - von Staden blieb damit nur geringfügig hinter dem Antrag der Anklage zurück, die drei Jahre Haft gefordert hatte. Staatsanwältin Annekathrin Helm hatte in ihrem Plädoyer betont, es sei »zweifellos ein großer Schaden für die Demokratie angerichtet« worden - und zwar womöglich nicht nur bei einer Wahl. Helm zufolge »deutet alles darauf hin, dass auch schon 2009 umfangreich gefälscht worden ist«. Dies wäre allerdings inzwischen verjährt.
Gebhardt hatte die Fälschung eingeräumt, sich aber zu Gründen und möglichen weiteren Beteiligten nicht geäußert. Sein Verteidiger Uwe Kühnel plädierte auf eine Strafe ...
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