Kein Wahlrecht für Ausländer in NRW

Landtag lehnt Verfassungsänderung ab

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Drei Jahren lang debattierten die Parteien im Düsseldorfer Landtag in einer Verfassungskommission über grundlegende Änderungen der Landesverfassung. Auf grundsätzliche Reformen konnten sie sich letztlich nicht einigen. Über einzelne Punkte, wie das Kommunalwahlrecht für Ausländer, die nicht aus EU-Staaten kommen, wird nun einzeln abgestimmt.

Um Ausländern das Wahlrecht zu ermöglichen, müsste die Landesverfassung um einen Satz ergänzt werden: »Wahlberechtigt sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen und die ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben«. Zur Wahl hätten sich Ausländer jedoch nicht stellen können.

Die CDU nutzte den Vorschlag von SPD, Grünen und Piraten bereits im Vorfeld der Landtagsdebatte für eine Diskussion über in Deutschland lebende Türken. Generalsekretär Peter Tauber sagte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass die SPD sich zum »Türöffner« für »Unterstützer...


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