Zurück an den Herd

Die EU-Richter behindern mit ihren Kopftuch-Urteilen die Emanzipation muslimischer Frauen

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Die Kopftuch-Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben in Deutschland eine neue Diskussion über Religionsfreiheit und Diskriminierung entfacht. Der EuGH hatte am Dienstag zwei Entscheidungen veröffentlicht, wonach Firmen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen des islamischen Kopftuches verbieten dürfen. Das gehöre zur Freiheit des Unternehmens. Ganz plump geht es freilich nicht: Nicht das Kopftuch allein darf verboten werden, sondern das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens generell. Faktisch wirkt dieses Neutralitätsgebot dennoch ungleich: Denn es trifft allein muslimische Frauen. Ein christliches Kreuz um den Hals lässt sich leicht verstecken, die jüdische Kippa wird am Arbeitsplatz eher selten getragen. Das ist auch den EU-Richtern bewusst, weshalb sie für diesen Fall stichhaltige Argumente einfordern. »Sollte sich herausstellen«, so EuGH-Sprecher Hartmut Ost, »dass eine Gruppe besonders benachte...


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