Kein Schutz für Whistleblower

Betroffene warten in Schleswig-Holstein vergeblich auf Solidarität

  • Dieter Hanisch
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

In Schleswig-Holstein ist ein Schutz für Whistleblower Fehlanzeige. Ein Zeugnisverweigerungsrecht, Quellenschutz oder Schweigepflicht bleiben wenigen Berufsgruppen vorbehalten. Hinweisgeber von Verfehlungen und Missständen in Behörden können sich hingegen nicht auf einen Anonymitätsschutz verlassen. Ein von der Piratenfraktion im Landtag publik gemachter Fall zeigt das Manko auf.

Ob nun die Tierärztin Margrit Herbst, die vor über 20 Jahren vor der Schlachtung von BSE-Kühen warnte, daraufhin entlassen wurde und bis heute auf Rehabilitierung wartet, Polizeianwärterinnen, die den Mut haben, skandalöse Rassismus- und Sexismusvorkommnisse an der Landespolizeischule nicht hinzunehmen, oder ein jetzt bekannt gewordener Korruptionsvorgang in einer Straßenbaudienststelle: An der »Nestbeschmutzer«-Sichtweise wird nicht gerüttelt. In Zeiten, in denen Politiker das Wort Gerechtigkeit strapazieren, warten W...


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