Ein seltenes Schauspiel
In Thüringen liegen sich die rot-rot-grüne Regierung, die CDU-Fraktion und das Landtagspräsidium gehörig in den Haaren
Dass in Thüringen seit zweieinhalb Jahren eine rot-rot-grüne Koalition regiert, aber die stärkste Fraktion im Landtag die oppositionelle CDU ist, ist ein Grund für einen ganz aktuellen Streit im Freistaat, der Seltenheitswert haben dürfte. Denn die CDU stellt als stärkste Kraft den Landtagspräsidenten, der gerade auf den Namen Christian Carius hört. Während die Landtagsmehrheit eben von LINKER, SPD und Grünen gestellt wird. Das führt dazu, dass Carius eigentlich die rot-rot-grüne Mehrheit des Parlaments in einem Rechtsstreit vertreten müsste, der ausgerechnet von der CDU-Fraktion des Landtags losgetreten worden ist.
Müsste, weil derzeit nicht ganz klar ist, wie das funktionieren sollte. Rot-Rot-Grün nämlich wirft Carius und vor allem der unter ihm dienenden Direktorin des Landtages, Birgit Eberbach-Born, vor, ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit so manipuliert zu haben, dass es die rot-rot-grüne Position schwächt. Vor allem Eberbach-Born, heißt es aus den Reihen von Rot-Rot-Grün, habe damit die Neutralität der Landtagsverwaltung schwer beschädigt. »Damit hat sie das Vertrauen in die Verwaltungsspitze tief erschüttert«, sagt die Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Landtag, Susanne Hennig-Wellsow. »Als Direktorin des Landtages ist sie nicht mehr tragbar.«
Im Detail betrachtet, ist der Streit um das Gutachten Teil des großen Konfliktes in Thüringen um die von Rot-Rot-Grün geplante Gebietsreform. Die ist mit einem von LINKE, SPD und Grünen verabschiedeten Vorschaltgesetz bereits begonnen worden. Gegen die Art und Weise, wie dieses Gesetz verabschiedet worden ist, klagt die CDU-Fraktion im Landtag vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar. Sie argumentiert, ihre Rechte als Fraktion seien von der rot-rot-grünen Mehrheit des Parlaments nicht berücksichtigt worden. Weshalb rein formal die CDU-Fraktion des Landtages gegen den Innenausschuss des Landtages und damit gegen den Landtag selbst klagt. Der Innenausschuss hatte deshalb ein Gutachten beim wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben, um diese Vorwürfe zu entkräften.
Und in einem Entwurf dieses Gutachtens wiederum soll Eberbach-Born in den vergangenen Wochen mit Billigung von Carius solche Passagen gestrichen haben, die besonders CDU-kritisch waren. Zeilen beispielsweise, in denen die Landtagsjuristen der CDU-Fraktion vorwerfen, bestimmte Anträge im Gesetzgebungsverfahren mit voller Absicht verspätet eingereicht zu haben, »um eine Verabschiedung des Vorschaltgesetzes vor der Sommerpause unmöglich zu machen«. Oder in denen sie zu dem Schluss kommen, schon aus formalen Gründen sei die Klage der CDU-Fraktion wegen des Gesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof unzulässig.
Ein Sprecher der Landtagsverwaltung hat diese Vorwürfe zwar zuletzt mehrfach zurückgewiesen. Die Behauptung, Eberbach-Born habe das Gutachten zensiert oder verfälscht, sei völlig unhaltbar. Die Streichungen in dem Papier seien im Rahmen eines für Verwaltungen »üblichen Verfahrens« vorgenommen worden, sagt er.
Trotzdem gibt sich Rot-Rot-Grün in der Sache nicht beschwichtig. Im Gegenteil. Inzwischen sagt sogar Landes-Innenminister Holger Poppenhäger (SPD), es erscheine ihm ausgeschlossen, »dass Herr Carius - oder gar die Direktorin des Landtags - den Landtag im Mai in dem Verfahren zur Gebietsreform vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt«. Was nur der Auftakt für noch deutlichere Worte ist: »Die Ausübung seines Amtes im Organstreitverfahren gegen die CDU-Fraktion ist faktisch nicht mehr möglich. Herr Carius kann die Mehrheit des Landtags nicht mehr mit der notwendigen Sachlichkeit und Unvoreingenommenheit vertreten.« Letzteren Satz darf man getrost als zumindest indirekte Rücktrittaufforderung an Carius interpretieren. Womit ein Verfassungsorgan - die Landesregierung - ein anderes Verfassungsorgan - den Landtag - frontal angeht.
Am Mittwoch wird sich der Ältestenrat des Landtags mit den Vorwürfen befassen.
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