Das neue Gesetz wird kommen

Grundsteuer

  • Lothar Blaschke
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Seit Jahren ist die Reform der Grundsteuer umstritten. Dass etwas an den Uraltregeln geändert werden muss, ist spätestens mit den Beschlüssen des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2014 deutlich geworden. Dieser monierte, dass die noch immer praktizierte Einheitsbewertung (Stichtag Ost 1935, Stichtag West 1964) mit dem Bewertungsstichtag 1. Januar 2008 auf Grund der Verletzung des Gleichheitssatzes nach Artikel 3 des Grundgesetzes verfassungswidrig sei. Mehrere Verfahren sind beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Einer Entscheidung des Gerichtes, welche die Bundesregierung zur zügigen Änderung des Gesetzes zwingen würde, will man mit dem neuen Gesetzentwurf zuvorkommen.

Neue Regeln vorgesehen

Darin wird die bisherige Einheitsbewertung komplett über Bord geworfen und soll durch eine Kostenbewertung ersetzt wer- den. Bei unbebauten Grundstücken soll künftig der Bodenrichtwert gelten, bei bebauten Grundstücken wird zudem der Wert de...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.