Mieterhöhung: Alle 15 Monate - egal wie hoch?
Mietrechtlicher Expertentipp
Flattert eine Mieterhöhung ins Haus, unterschreiben viele Mie- ter einfach - ohne zu prüfen, ob das Mieterhöhungsverlangen berechtigt ist. Doch eine Prüfung ist dringend nötig: Viele Mieterhöhungen sind falsch und deshalb nicht berechtigt.
Mieterhöhungen müssen ordnungsgemäß begründet werden. Dazu kann vor allem auf einen Mietspiegel, das Gutachten eines Sachverständigen oder die Mieten für mindestens drei nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbare Wohnungen Bezug genommen werden. Wo, wie in Dresden, ein qualifizi...
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