Sterbewunsch ernst nehmen

Palliativmediziner

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat klargestellt, dass die neue strafrechtliche Regelung die Palliativversorgung von schwerstkranken Menschen auch dann nicht beeinträchtigt, wenn diese einen Sterbewunsch äußern. Ärzte müssen daher weiterhin sorgfältig zuhören, wenn Patienten von Todeswünschen berichten, und den Sterbewunsch ernst nehmen. Entsprechende Äußerungen von Patienten dürften auch nich...


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