War die DDR heimlich Mitglied der EG?
Der deutsch-deutsche Handel bis 1990 als Interessenparallelogramm und die Europäische Gemeinschaft
Am 25. März 1957 wurde mit den Römischen Verträgen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet. Die Idee zur Schaffung eines Gemeinsamen Marktes reichte bis Anfang der 1950er-Jahre zurück. Auf der Konferenz von Messina im Juni 1955 beschlossen die Außenminister der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) eine Kooperation der Volkswirtschaften, die mit den Römischen Verträgen umgesetzt werden sollte. Natürlich hatten einige der Signatarstaaten spezielle Interessen, die den Zielen der neuen Gemeinschaft entgegenstanden, darunter auch die BRD. Dies betraf den Erhalt des seit 20. September 1951 auf der Grundlage des Berliner Abkommens betriebenen innerdeutschen Handels.
Der Sonderstatus des innerdeutschen Handels wurde bei Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von den Partnern der BRD anerkannt und in einem Sonderprotokoll festgeschrieben. Eine solche Sonderregelung gab es bereits 1951 im Vertrag ü...
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