Gericht stoppt Festsetzung in Ungarns Transitzone
Straßburger Richter erlassen einstweilige Verfügung im Fall von acht Flüchtlingskindern
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Festsetzung von acht unbegleiteten Flüchtlingskindern und einer traumatisierten schwangeren Frau in den umstrittenen ungarischen Transitzonen vorläufig gestoppt. Das Gericht habe gemäß Artikel 39 der Europäischen Menschenrechtskonvention eine vorläufige Verfügung erlassen, teilte ein Sprecher am Dienstag mit. Damit sei Ungarn aufgefordert worden, die betroffenen Migranten nicht in einem der Containerdörfer nahe der serbischen Grenze einzusperren.
Außerdem habe der Gerichtshof der Regierung in Budapest eine Reihe von Fragen bezüglich der Rechtmäßigkeit dieser Transfers und der Bedingungen in de...
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