Haft für Misshandlung von Kindern beantragt
Düsseldorf. Für die Misshandlung autistischer Kinder in einer evangelischen Jugendhilfeeinrichtung hat der Staatsanwalt bis zu vier Jahre Haft gefordert. Die Strafe soll für eine ehemalige Gruppenleiterin fällig werden, zudem ein fünf Jahre dauerndes Berufsverbot. Der mitangeklagte Ehemann der Frau soll für zwei Jahre hinter Gitter. Gegen ihn soll ebenfalls ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt werden. Eine 43-jährige Betreuerin soll nach dem Willen des Staatsanwalts zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt werden. Das Urteil ist für den 4. April geplant. dpa/nd
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