Schlussantrag in Italiens Genmais-Streit

EuGH-Generalanwalt gibt Maisbauern recht

Luxemburg. Einzelne EU-Staaten können nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Michal Bobek, den Anbau gentechnisch veränderten Maises nur verbieten, wenn sie »ein offensichtliches und ernstes Risiko für die Gesundheit und die Umwelt nachweisen können«. Dies ging aus Bobeks Schlussanträgen im Streit zwischen Maisbauern und der italienischen Regierung hervor, die im Jahr 2013 den damals noch EU-weit erlaubten Anbau entsprechender Maissorten verboten hatte.

Bobek verwies zur Begründung darauf, dass die EU...


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