Eltern haften für ihre Kinder

BGH: Internet-Tauschbörsen können teuer werden

Karlsruhe. Eltern müssen Schadenersatz für die illegale Teilnahme ihrer Kinder an Musik- oder Filmtauschbörsen im Internet leisten, wenn sie wissen, welches Kind die Tat beging, dessen Namen aber gegenüber dem Rechteinhabern nicht preisgeben wollen. In solchen Fällen wiege das Eigentums- und Urheberrecht schwerer als der Schutz der Familie, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil (Az. 1 ZR 19/16).

Im Ausgangsfall hatte das Oberlandesgericht München die Eltern dreier volljähriger Kinder zu mehr als 3500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten verurteilt. Eines der Kinder hatte über den Internetanschluss der Familie das Album »Loud« der Sängerin Rihanna im Intern...


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