Behandlung für Abu-Jamal nach Berufung

Bürgerrechtler leidet in US-Gefängnis an Hepatitis C

  • Birgit Gärtner
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Unabhängig von einem schwebenden Verfahren muss bei dem seit 1981 inhaftierten afro-amerikanischen Publizisten und Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal mit der Hepatitis-C-Behandlung begonnen werden. Das entschied das 3. Berufungsgericht des Bundesstaates Pennsylvania. Hintergrund ist die vom Bundesrichter Robert Mariani am 3. Januar 2017 angeordnete einstweilige Verfügung, binnen zwei Wochen die Verträglichkeit eines Hepatitis-C-Medikaments zu testen und die Behandlung von Mumia Abu-Jamal zu beginnen. Diese Behandlung war von der Gefängnisbehörde (Department of Corrections/DOC) abgelehnt worden, weil das Medikament zu teuer sei.

Unbehandelt ist Hepatitis C eine tödliche Krankheit, mit dem Medikament besteht eine 95-prozentige Heilungschance. Mehr als 7000 Gefangene allein im Bundesstaat Pennsylvania leiden daran. Eine Entscheidung im Fall Abu-Jamal käme ihnen allen zugute. Das DOC legte gegen die richterli...


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