Nur wenige Ditib-Imame dürfen noch in NRW-Gefängnisse
Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen verweigert zahlreichen Ditib-Imamen den Zutritt zu muslimischen Häftlingen in den Gefängnissen, weil sie sich einem Sicherheitscheck durch den Verfassungsschutz verweigern. Im September habe das Justizministerium den Sicherheitscheck auch für Ditib-Geistliche angeordnet, »aber ein Großteil der Imame wirkt nicht mit«, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag. Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) habe daraufhin festgelegt, dass Ditib-Imamen der Zutritt zu Justizvollzugsanstalten nur dann gewährt werde, wenn sie den Check durchlaufen haben. Im März 2017 seien dadurch nur noch zwölf Ditib-Imame für muslimische Häftlinge hinter Gittern betreuend tätig, vor gut zwei Jahren waren es noch 117. Imame von anderen Organisationen unterziehen sich dieser »erweiterten Überprüfung« durch den Verfassungsschutz schon seit Längerem, sagte der Ministeriumssprecher. Man habe für die Betreuung der Gefangenen nun verstärkt Imame freier muslimischer Gemeinden gewinnen können. Die Ditib-Imame werden von der türkischen Regierungsbehörde Diyanet entsandt. dpa/nd
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