Stadtrat streicht NPD-Fraktionsgeld

Das kleine Büdingen in Hessen übernimmt Vorreiterrolle - und wird prompt verklagt

  • Carolin Eckenfels, Büdingen
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Wenn es um Rechtsextremismus geht, zeigt das hessische Büdingen klare Kante. Die Kleinstadt in der Wetterau setzt ein Verbot von Fackeln bei einem Neonazi-Aufmarsch durch. Oder ändert kurzerhand ihre Satzung, um Mitgliedern der NPD die Fraktionsgelder zu streichen. Dieser deutschlandweit wohl einmalige Schritt war die prompte Reaktion auf das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar. Am Mittwoch nun muss der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheiden, ob die Satzungsänderung Bestand hat - oder nur ein symbolischer Schnellschuss war.

Das Vorgehen Büdingens mit seinen 21 000 Einwohnern sorgte bundesweit für Interesse: Das sei ein bislang »singulärer Fall«, sagt Uwe Lübking, Rechtsexperte beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. Vom Gericht erhoffe man sich eine Entscheidung in der Sache. »Um Klarheit zu bekommen, unter welchen Voraussetzungen Kommunen die Möglichkeit haben, Parteien und Fraktionen, die ver...


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