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Ehe für alle - Erwachsenen

Kabinett beschließt Verbot von Kinderehen / Gesetz gegen Hasskommentare

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zum Verbot von Minderjährigen-Ehen gebilligt. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen künftig alle Eheschließungen von unter 16-Jährigen ohne weitere Prüfung für nichtig erklärt werden. Bei älteren Minderjährigen soll ein Familiengericht die Ehe nach einer Anhörung grundsätzlich aufheben. Nur in besonderen Fällen sollen noch Ausnahmen möglich sein. Eine Verschärfung der derzeitigen Rechtslage sei insbesondere mit Blick auf im Ausland geschlossene Ehen erforderlich, erläuterte Maas seinen Entwurf. Im vergangenen Sommer waren rund 1500 Minderjährige in Deutschland als »verheiratet« registriert, ein Drittel von ihnen war unter 16 Jahre alt.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte die Gesetzespläne im Grundsatz, mahnte aber auch, bei den Entscheidungen das Kindeswohl im Blick zu haben. Wird eine Ehe für nichtig erklärt, könnten Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, erklärte Präsident Thomas Krüger. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte in der Debatte um das Gesetz die Sorge geäußert, dass die Betroffenen nach Aufhebung ihrer Ehe nicht die nötige Unterstützung bekommen.

Strafen gegen Hass und Hetze

Mit einem weiteren Beschluss will die Bundesregierung den Kampf gegen Hasskommentare und Falschnachrichten im Internet verschärfen. Maas legte hierzu einen Gesetzentwurf vor, der verbindliche Fristen zur Löschung und auch Bußgelder vorsieht. »Unser Problem besteht darin, dass teilweise gar nichts gelöscht wird«, sagte Maas.

Das Gesetz sieht vor, dass Betreiber sozialer Netzwerke strafbare Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede binnen 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde löschen sollen, sonstige rechtswidrige Inhalte innerhalb von sieben Tagen. Bei Verstößen drohen den Firmen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro.

Kritiker sehen durch das Vorhaben die Meinungsfreiheit im Internet in Gefahr. Die Grünen-Politikerin Renate Künast bezeichnete den Entwurf als »Schnellschuss«. »Meine Angst und die von vielen ist, dass die Version, die er jetzt vorlegt, dazu führt, dass am Ende auch Meinungsfreiheit wirklich scharf eingegrenzt wird, weil einfach nur gelöscht, gelöscht, gelöscht wird.«

Maas hielt der Kritik entgegen: Die Meinungsfreiheit höre dort auf, wo das Strafrecht beginne. Seiner Auffassung nach werde mit dem Gesetz die Meinungsfreiheit sogar geschützt - und zwar die derer, die durch Bedrohungen, Verunglimpfungen, Hass und Hetze mundtot gemacht werden sollten.

Ob das Gesetz tatsächlich seine Wirkung entfalten wird, das bezweifelt der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki. Er nannte den Entwurf »blanken Populismus«. Die Verschärfung von Gesetzen bringe letztlich nichts, wenn das notwendige Personal fehle, um Beleidigungen effizient verfolgen zu können.

Neues WLAN-Gesetz

Im dritten Anlauf hat die Bundesregierung außerdem ein neues WLAN-Gesetz auf den Weg gebracht. Damit werde der Weg für mehr offenes WLAN frei gemacht, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Zudem werde damit die Störerhaftung »rechtssicher abgeschafft«. Bislang konnten Anbieter von öffentlichen Hotspots für Rechtsverstöße Dritter haftbar gemacht werden, wenn diese etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte über das Netz tauschten. Agenturen/nd Kommentar Seite 4

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