Innenbehörde reorganisiert V-Leute-Wesen
Die Berliner Polizei hat ihre Praxis beim Einsatz von sogenannten V-Personen verändert. »Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat am 2. März 2017 verfügt, dass der Einsatz von V-Personen zur Gefahrenabwehr gemäß Paragraf 26 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) in jedem Einzelfall nur noch durch den Polizeipräsidenten angeordnet werden darf«, heißt es in der Antwort der Verwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf eine Schriftliche Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Hakan Taş und Niklas Schrader, die »neues deutschland« vorab vorliegt. Demnach unterliegt der Einsatz von Polizeispitzeln stets einer strengen Einzelfallprüfung und findet nur in begründeten Einzelfällen statt - etwa, wenn Informationen vorliegen, dass ...
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