Richterliche Ausnahmen vom Idiotentest
Zu oft werden Gutachten zur Rückgabe des Führerscheins verlangt, urteilte das Bundesverwaltungsgericht
Fährt jemand betrunken Auto und wird dabei von der Polizei erwischt, führt das in aller Regel zu einem Strafverfahren und einer Anklage vor einem Amtsgericht. Dann ist ebenfalls in aller Regel eine Geld- oder Freiheitsstrafe die Folge und für einen gewissen Zeitraum ist auch der Führerschein weg. Danach kann er bei der Führerscheinstelle neu beantragt werden. Nun gehen zahlreiche Führerscheinbehörden dazu über, die neue Fahrerlaubnis nicht einfach auszustellen, sondern zuvor ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu verlangen - den sogenannten Idiotentest.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in zwei Grundsatzurteilen entschieden, dass dieses Vorgehen der Behörden rechtswidrig ist (Az. 3 C 24.15 und 3 C 13.16). Wenn der gemessene Blutalkoholwert unter 1,6 Promille liegt, ist der Führerschein auch ohne ein Gutachten neu zu erteilen. »Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen«, sa...
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