Überprüfung von Verträgen mit freien Mitarbeitern ratsam

Neues Gesetz seit 1. April 2017 definiert Begriff des Arbeitnehmers

Im Hinblick darauf, dass gerade im IT-Bereich viele Fachkräfte auf Dienstvertragsbasis selbstständig tätig sind, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) Unternehmen, ihre Verträge mit Freelancern zu überprüfen. Es gilt sicherzustellen, dass nicht ungewollt aus dem Auftraggeber ein Arbeitgeber und aus dem Freelancer ein »scheinselbstständiger« Arbeitnehmer wird.

Auf Bezeichnungen wie »Werkvertrag« oder »freie Mitarbeit« kommt es dabei nicht an, denn das Gesetz legt unter anderem fest: »Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.