Ja, nein, vielleicht
SPD bleibt bei Vermögensteuer unklar
Bei keinem Wahlkampfauftritt von Hannelore Kraft fehlt das Bekenntnis, dass sich die Ministerpräsidentin von der SPD für »soziale Gerechtigkeit« einsetzen will. Diesem Vorhaben sind allerdings Grenzen gesetzt, wie man in vielen abgehängten Regionen an Rhein und Ruhr beobachten kann. Gründe hierfür sind unter anderem fehlende Finanzen und die sogenannte Schuldenbremse, nach der die Bundesländer ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Hierzu hat sich auch die rot-grüne Landesregierung grundsätzlich bekannt.
Um die staatliche Einnahmeseite zu stärken und etwas gegen die hohe Vermögenskonzentration hierzulande zu tun, verlangt die nordrhein-westfälische SPD nun in ihrem Wahlprogramm unter anderem die Wiederbelebung der Vermögensteuer, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1997 ausgesetzt wurde. Die Einnahmen aus dieser Steuer würden den Bundesländern zustehen.
Allerdings bleibt für die Wähler in dem westdeutschen Bundesland unklar, ob dieses Vorhaben von den Sozialdemokraten ernsthaft verfolgt wird. Denn im Unterschied zu den Genossen in Nordrhein-Westfalen hat die Spitze der Bundes-SPD in den vergangenen Monaten kaum noch Interesse daran gezeigt, sich weiterhin für die Vermögensteuer einzusetzen, nachdem das Instrument in den Koalitionsverhandlungen mit der Union im Herbst 2013 schnell aus dem sozialdemokratischen Forderungskatalog gestrichen worden war.
Stattdessen verkündete SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel, der gemeinsam mit einigen seiner Parteikollegen das Steuerkonzept für das Bundestagswahlprogramm 2017 ausarbeiten soll, Anfang dieses Jahres, dass er statt der Vermögensteuer eine Reform der Erbschaftssteuer und Änderungen beim Spitzensteuersatz präferiere. Entschieden ist aber noch nichts. Die Führung der SPD will nach der Wahl in NRW am 14. Mai ihren Programmentwurf für die Bundestagswahl im September vorlegen.
Wie schwer es den Sozialdemokraten fällt, eine gemeinsame Position zur Vermögensteuer zu finden, zeigt auch ihr Landtagswahlprogramm für Schleswig-Holstein, wo die Bürger am 7. Mai ihre Kreuze auf den Listen machen können. Der Begriff »Vermögensteuer« wird in dem Papier der Nord-SPD nicht explizit genannt. Stattdessen gibt sie das vage Versprechen ab, sich auf Bundesebene für »die konsequentere Verfolgung von Steuerkriminalität, die Besteuerung von Finanzspekulationen und die leistungsgerechte Besteuerung der höchsten Einkommen und Vermögen« einsetzen zu wollen. Diese Formulierung lässt viel Raum für Interpretationen.
Nichtsdestotrotz haben einige Parteilinke in der Bundes-SPD wie Vertreter des Vereins DL 21 ihr Vorhaben noch nicht aufgegeben, die Vermögensteuer im Wahlprogramm unterzubringen. Entsprechende Anträge sind bereits in Arbeit. Das Papier wird bei einem Bundesparteitag Ende Juni in Dortmund endgültig beschlossen.
Die Genossen streiten unter anderem darüber, ob die Steuer eine zu hohe Belastung darstellen würde. Spitzenpolitiker der SPD verweisen in diesem Zusammenhang gerne auf möglicherweise betroffene »Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage«. Für die SPD-Politiker, die das Instrument befürworten, wäre wohl eine Formulierung im Bundestagwahlprogramm, die auf alle Bedenken eingeht, der größtmögliche Erfolg. Dann würde sich jedoch die Frage stellen, wie ergiebig das Aufkommen aus der Steuer überhaupt wäre, wenn man sich darauf geeinigt hat, Zurückhaltung walten zu lassen. In SPD-Kreisen war bislang von möglichen Mehreinnahmen durch die Vermögensteuer von bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr die Rede.
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