Geldstrafe für Facebook-Hetze gegen Claudia Roth
57-Jähriger wegen Beleidung und Aufruf zu Straftaten verurteilt / Netzpolitische Verbände veröffentlichen »Deklaration für die Meinungsfreiheit«
Berlin. Ein Facebook-Nutzer ist wegen Hetze gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den 57-Jährigen am Dienstag der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Beleidigung schuldig. Hintergrund waren zwei Einträge auf der Facebook-Seite des Mannes. Darin hatte er die Bundestagsabgeordnete verunglimpft und gefordert, Roth »aufzuhängen«.
Der 57-Jährige, der im Prozess Angaben zur beruflichen Tätigkeit und zu seinem Einkommen verweigerte, hatte die fraglichen Hass-Postings im September und Oktober 2015 im Internet veröffentlicht. Er habe »das mit dem Aufhängen« nicht ernst gemeint, erklärte der Angeklagte, »die Beleidigung schon«.
Das Verfahren war durch die Anzeige eines weiteren Facebook-Nutzers ins Rollen gekommen. Der Mitarbeiter einer Digitaldruckerei sagte, der Angeklagte sei Kunde gewesen. »Er kam mir wie ein merkwürdiger W...
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