Zahl der Hartz-IV-Kinder steigt seit Jahren
Gegenüber 2011 ist die Zahl der Unter-18-Jährigen in Bedarfsgemeinschaften um mehr als sechs Prozent gewachsen
Im Jahr 2016 ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Kinder und Jugendlichen deutlich angestiegen, die in auf Arbeitslosengeld II (»Hartz IV«) angewiesenen Familien leben. Im vergangenen Dezember lebten 2 003 805 Personen unter 18 Jahren in 1 091 393 Bedarfsgemeinschaften. In diesen waren in 594 694 Fällen die Erwachsenen alleinerziehend, in 493 183 Fällen beziehen Paare mit Kindern Hartz-IV-Leistungen. Die weitaus meisten dieser Kinder waren noch keine 14 Jahre alt, nämlich 1 626 021.
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften steigt seit Jahren - gegenüber 2015 im Jahr 2016 um 3,3, im Vergleich zu 2011 sogar um 6,2 Prozent.
Diese Zahlen widerspiegeln offenbar auch die in den vergangenen beiden Jahren verstärkte Zuwanderung - etwa durch die vom Syrien-Krieg ausgelöste Fluchtbewegung. So ist die Zahl der Personen unter 18 Jahren, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Bedarfsgemeinschaften leben, allein 2016 gegenüber 2015 um 37,6 Prozent auf 505 578 angestiegen. Gegenüber 2011 wuchs ihr Anteil sogar um 73, 5 Prozent. Vor fünf Jahren lebten nur 291 373 Minderjährige ohne deutschen Pass in Bedarfsgemeinschaften. Diese Zahl war 2012 zunächst deutlich zurückgegangen und hatte auch 2013 das Niveau von 2011 nicht wieder erreicht. Sie stieg jedoch vor allem in den Jahren 2015 und 2016 stark an.
Rechnet man die Nicht-Staatsangehörigen heraus, hätte sich für 2016 gegenüber 2011 ein moderater Rückgang von rund 100 000 ergeben, während sich im Vergleich der Zahlen von 2014 und 2011 nur eine leichte Steigerung registrieren lässt. Insofern ist der jüngste Anstieg von Personen unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften statistisch tatsächlich mehr auf die jüngste Zuwanderung zurückzuführen als etwa auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Doch zeigt die Statistik im Allgemeinen auch, dass sich prekäre Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik auch ohne Zuwanderung auf einem hohen Niveau verfestigt haben.
Nach den Zahlen der Bundesagentur beträgt die Quote der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Verhältnissen heute 14,1 Prozent, 2015 waren es noch 13,6 Prozent. Die überfraktionelle Kinderkommission des Deutschen Bundestags rechnet Kinder in Geringverdienerfamilien hinzu und kommt in einem Bericht vom März 2017 auf sogar 20 Prozent von Armut betroffener oder bedrohter Kinder und Jugendlicher.
Die Diskussion darüber, wie Kindern und Jugendlichen aus solchen Verhältnissen geholfen werden könne, gruppiert sich seit Jahren um zwei Pole. Die Kinderkommission erhebt die Forderung, die »Höhe der monetären Sozialleistungen« müsse die gesellschaftliche »Teilhabe und Entfaltung von Kindern« sicherstellen und sie vor »Diskriminierung und Ausgrenzung« schützen. Die Sozialleistungen müssten »so gefasst sein, dass die Bedarfe von Kindern, die sich nach Lebensform, familiärer Situation, Wohnort, Alter und Förderungsbedarf unterscheiden, gedeckt sind«.
Diesem auf materielle Linderung abzielenden Ansatz steht eine kulturalistische Deutung von Armut gegenüber. In einem am Mittwoch erschienenen Bericht zu Kindern in Bedarfsgemeinschaften zitiert etwa die »Westdeutsche Allgemeine« den Jugendforscher Klaus Hurrelmann von der Berliner Hertie School of Governance: Man müsse arme Kinder außerhalb ihrer Familien unterstützen, sei doch die Ursache für Armut ein kulturelles Milieu, das weniger Wert auf Bildung lege.
Diesem Ansatz folgt etwa das 2011 von Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) aufgelegte »Bildungs- und Teilhabepaket«: Es sollte nicht mehr Geld an arme Eltern ausschütten - denen in der Debatte unterstellt wurde, solche Mittel für sich selbst aufzuwenden -, sondern konkrete Bildungs- und Teilnahmemöglichkeiten fördern. Vor Jahresfrist zogen Sozialverbände allerdings eine kritische Bilanz: Die Mittel seien unzureichend, die Hürden zu hoch. Mit der Inanspruchnahme müssten sich Betroffene zunächst als arm outen und würden an ihre Rolle als »Kunden« der Arbeitsverwaltung gewöhnt: »Jugendhilfe gehört ins Jugendamt und nicht ins Jobcenter«, kritisierte etwa Ulrich Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
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