Viele Alleinerziehende bleiben auch mit Arbeit arm

Neun von Zehn bekommen trotz Vollzeitjob mit Mindestlohn vom Staat ergänzende Sozialleistungen / Kritik von der Linkspartei

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Berlin. Die meisten Alleinerziehenden, die ein Kind haben und in einem Vollzeitjob den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, sind einem Zeitungsbericht zufolge auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Neun von zehn Alleinerziehenden könnten von ihrem Einkommen nicht ihre Lebenshaltungs- und Wohnkosten decken, berichtete die »Rheinischen Post« unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Demnach bleiben unter Berücksichtigung von Steuern, Abgaben, Freibeträgen und Lebenshaltungskosten einer Alleinerziehenden mit einem Bruttolohn von 1.444 Euro noch 339 Euro für die Kosten von Wohnung und Heizung. Bei 87 Prozent der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden mit einem Kind liegen die von den Behörden anerkannten Wohnkosten demnach aber höher.

»Wer für Mindestlohn Vollzeit arbeitet, kann aus eigener Arbeit die grundlegendsten Bedürfnisse wie ein Dach über dem Kopf nicht bezahlen«, sagte Linken-Fraktionsvize Klaus Ernst. Er forderte einen »Mindestlohn von zwölf Euro, um den Niedriglohnsektor in Deutschland einzudämmen, um arbeitende Menschen aus Transferleistungen herauszuholen und ihnen eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu ermöglichen«.

Sogar für Singles in Vollzeittätigkeit mit Mindestlohn ist es dem Bericht zufolge schwierig, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Bei einem Bruttoeinkommen von 1444 Euro bleiben nach Berechnung der Bundesregierung 368 Euro fürs Wohnen und Heizen. Bei 39 Prozent der Bedarfsgemeinschaften Alleinstehender erkennen die Behörden aber höhere Wohnkosten an.

Flächendeckend sei dies in Hessen, Berlin und Hamburg sowie in 46 Städten und Kreisen der Fall, berichtete die »Rheinische Post«. Insgesamt leben nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland 1,18 Millionen Menschen, die ergänzende Leistungen für Erwerbstätige benötigen. Darunter fallen auch jene, die nur in Teilzeit beschäftigt sind. Agenturen/nd

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