Baader, Meinhof und Prinzing
40 Jahre nach dem Ende des Stammheimer RAF-Prozesses porträtiert eine Dokumentation den leitenden Richter
Was einst ein Aufreger ersten Ranges gewesen wäre, kann im Rückblick zum launigen Nebensatz zusammenschnurren. Das ist eine Erkenntnis, die der neue Dokumentarfilm »Stammheim - die RAF vor Gericht« von Thomas Schuhbauer und Sonja von Behrens bietet. In dem 45-Minuten-Feature, das sich ganz dem von 1975 bis 1977 andauernden Prozess gegen die sogenannte Erste Generation der linksradikalen »Stadtguerilla« widmet, gibt Theodor Prinzing erstmals ein ausführliches Filminterview. Darin bekennt der während des Großteils des Prozesses leitende Richter freimütig, noch erheblichen Einfluss auf jenes eigens für den Stammheimer Prozess geschnürte Bündel von Sondergesetzen genommen zu haben, das die Rechte von Angeklagten und Anwälten erheblich beschnitt: »Jetzt kann ich das ja sagen«, schmunzelt der pensionierte Richter aufgeräumt.
Es ging bei diesen Änderungen der Strafprozessordnung einmal darum, Wahlanwälte ausschließen zu können. So ging Andreas Baader ohne die von ihm bestimmten Anwälte in den Gerichtssaal, weil Hans Christian Ströbele, Klaus Croissant und Kurt Groenewold am eigentlichen Verfahren nicht mehr teilnehmen durften und nur noch im Vorfeld und Hintergrund agierten. Zudem ging es darum, eine Prozessführung auch in Abwesenheit der Angeklagten zu ermöglichen, wenn diese ihre Verhandlungsunfähigkeit »vorsätzlich« herbeigeführt hätten. Aus Sicht des Gerichtes war diese Bestimmung für den Stammheimer Prozess nötig. Denn zu dessen Beginn wogen die Angeklagten nach Hungerstreiks zwischen 40 und 50 Kilogramm.
Der Stammheimer Prozess galt und gilt auch als Lackmustest für den Rechtsstaat: War dieser in der aufgeheizten Stimmung dieser Jahre - als »RAF-Anwalt« erhielt etwa Ströbele zahlreiche Morddrohungen, unter anderem scharfe Patronen zugesandt - in der Lage, ein seinen Standards entsprechendes Verfahren durchzuführen? Angesichts von Angeklagten, die ganz anders als derzeit etwa die Hauptangeklagte im NSU-Verfahren keinerlei Anstalten machten, auf ein mildes Urteil hinzuwirken, sondern die Verhandlungen als politische Bühne zu nutzen versuchten, hat auch der Staat Rechtssprechung, Gesetzgebung und Politik grenzwertig vermengt. Prinzings Bekenntnis, von dem sich selbst Ströbele im Film überrascht zeigt, setzt in diesem Sinn ein weiteres Fragezeichen hinter diesen Prozess. Auch wenn Prinzing 1977 tatsächlich als leitender Richter abgelöst wurde, nachdem bekannt geworden war, dass er während des Verfahrens der in Frage kommenden Revisionsinstanz Material zugesandt hatte, das von dort aus an die Redaktion der »Welt« gelangt war - und er in dieser Angelegenheit mit einem der Pflichtverteidiger ein problematisches Telefonat geführt hatte.
Eine rechtsstaatliche Gretchenfrage blieb der Justiz durch die »Todesnacht von Stammheim« erspart. Schließlich war schon zeitgenössisch herausgekommen, dass die Angeklagten im Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen abgehört worden waren. Danach war der Prozess verfahrenstechnisch kompromittiert. Es wäre interessant, was eine mögliche Revision vor dem Bundesgerichtshof ergeben hätte. Bei der Präsentation des Films vor einigen Tagen sagte Ströbele, dass ein Prozess unter solchen Umständen grundsätzlich fragwürdig sei und etwa in den USA niemals zu Ende geführt worden wäre. Doch tatsächlich einen Abbruch zu verfügen, der in einer Freilassung der Angeklagten geendet hätte? »Das hätte sich niemand getraut«, meint Ströbele wohl zu Recht. Auch wenn es zynisch klingt: In diesem Sinn kann die Justiz bis heute nur erleichtert darüber sein, dass es nie zu einem Berufungsprozess kommen konnte. Dafür muss sie damit leben, dass es ihr nie gelang, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe rechtskräftig zu verurteilen. Denn über den gestellten Revisionsantrag wurde mangels lebender Angeklagter nie entschieden.
Thomas Schuhbauer und Sonja von Behrens geht es mit ihrem Film auch um eine Ehrenrettung für Theodor Prinzing. Der Weltkriegsoffizier wurde seitens der Angeklagten und Verteidiger - berühmt wurde der Ausruf »Heil Prinzing!« des Anwalts Rupert von Plottnitz - zu einem typischen Vertreter von Nazikontinuität stilisiert. Zu Unrecht, denn schon damals hätte bekannt sein können, dass Prinzing gegen den Trend der westdeutschen Justiz zu eher harten Urteilen gegen NS-Verbrecher neigte. Zudem zeigt der Film am Beispiel seiner Familie die Gespaltenheit der damaligen Gesellschaft: Seine Tochter sympathisierte mit der RAF. Auch dies war Ströbele nach eigenem Bekunden bislang unbekannt. Doch wäre es anders gewesen, sagte er bei der Filmvorstellung trocken, hätte dies seine Wahrnehmung auch nicht verändert. Vielmehr hätte man aufgrund dessen einen weiteren Befangenheitsantrag gestellt.
Dass der Prozess und die öffentliche Auseinandersetzung mit ihm von außerordentlicher Schärfe geprägt waren, lag nicht zuletzt daran, dass der Angeklagte Holger Meins schon im Vorfeld an den Folgen eines Hungerstreiks in der Haftanstalt Wittlich starb. Dafür bleibt Prinzing verantwortlich. Meins hatte seine Verlegung nach Stammheim gefordert, was Prinzing hätte verfügen können. Im Film behauptet er, noch kurz vor Meins’ Tod seitens der Wittlicher Verantwortlichen über dessen tatsächlich bereits dramatischen Zustand falsch informiert worden zu sein. Selbst wenn dies zutrifft, hätte Prinzing die Situation besser kennen können oder müssen.
An dieser Stelle wird deutlich, dass nicht nur Ströbele, sondern auch Prinzing mit diesem ja auch juristisch nie ganz erledigten Prozess auch persönlich noch nicht fertig ist. Ein Hauch von Selbstkritik wird allerdings deutlich, wenn Prinzing über den letzten Auftritt Ulrike Meinhofs vor Gericht spricht: Da hatte sie einen für die Verhältnisse von Stammheim bemerkenswert nachdenklichen Tonfall angeschlagen - fast so, als wolle sie Kooperationsbereitschaft signalisieren. Dass er das überhörte, die Angeklagte einmal mehr ausschloss und mit seinem Prozess fortfuhr, scheint den pensionierten Richter im Nachhinein doch etwas zu beschäftigen. Denn kurz danach fand man Meinhof tot in ihrer Zelle.
»Stammheim - die RAF vor Gericht«. Ausstrahlung am Montag 24. April, 23.30 Uhr in der ARD.
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