Kann ich meinen Schadensrabatt übertragen?

Leserfrage

Auskunft gibt der Versicherungsexperte Uwe Strachovsky:

Um es gleich vorweg zu sagen: Unter nahen Verwandten kann der Schadenfreiheitsrabatt weitergegeben werden. Auch wenn die Eheleute das Auto bislang gemeinsam nutzten - Fahrzeughalter ist im vorgenannten Fall Franz M. -, so sind die Schadenfreiheitsrabatte natürlich seine persönlichen Rabatte. Da beide Eheleute aber immer unfallfrei gefahren sind, hat Herr M. sowohl in der Haftpflicht als auch in der Vollkasko den höchstmöglichen Rabatt.

Unt...


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