Private Bausparkassen streichen zusätzliche Einlagensicherung

Neuregelung seit März 2017

Wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) informiert, sind laut Aussage des Verbandes der Privaten Bausparkassen e.V. davon circa 19 000 Bausparer, das heißt 0,2 Prozent des Bestandes der Mitgliedsbausparkassen betroffen. Das bedeutet für die davon betroffenen Bausparer, dass sie nur noch einen Rechtsanspruch im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung in Höhe von maximal 100 000 Euro haben.

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