BGH stärkt Kündigungsschutz in Berlin

Fragen & Antworten zum Zweckentfremdungsverbot

Massenandrang bei der Wohnungsbesichtigung, Konkurrenz, entmutigte Bewerber: Damit das in begehrten Berliner Wohnlagen nicht der Normalfall bleibt, versucht die Politik gegenzusteuern - mit einem sogenannten Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Aber was ist noch erlaubt? Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2017 (Az. VIII ZR 44/16) macht deutlich, dass es auch ohne regionale Auflagen für Wohnungskündigungen klare Regeln gibt.

Warum das Verbot?

Die Hauptstadt wächst - allein 2016 um rund 60 000 auf jetzt 3,67 Millionen Einwohner. Viele Neuberliner zieht es in angesagte Innenstadtbezirke. »Wer heute in Schöneberg eine Wohnung besichtigt, muss mit 80 oder 100 Konkurrenten rechnen«, so Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Touristen finden auf Plattformen wie Airbnb oder Wimdu große Auswahl. Über 20 000 Ferienwohnungen sind in Berlin im Angebot. Das Verbot soll die Lage entspannen.

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