Weniger Eilverfahren bei Gericht
Sachsen-Anhalt: Anzahl sank in letzten Jahren drastisch
Magdeburg. Die Zahl der beschleunigten Verfahren an Sachsen-Anhalts Gerichten ist zurückgegangen. Wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilte, wurden im vergangenen Jahr 287 Prozesse im Eilverfahren abgewickelt, 2015 waren es noch 332. Im Jahr 2011 erledigten die Amtsgerichte Sachsen-Anhalts noch 660 beschleunigte Verfahren.
In solchen Verfahren können Delikte, bei denen es sich um Massenkriminalität wie Diebstahl oder Sachbeschädigung handelt, verhandelt werden. Das zu erwartende Strafmaß darf dabei nicht über einem Jahr Freiheitsstrafe liegen. Das Urteil wird innerhalb einer Woche nach der Tat gesprochen.
Sogar Urteile di...
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