Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe vernünftig
Volkmar Schöneburg antwortet auf den Vorwurf der Täterfreundlichkeit
Es war wie immer. Als Justizminister Stefan Ludwig (LINKE) vor einigen Tagen einen anderen Umgang mit der Ersatzfreiheitsstrafe ankündigte, reagierte die CDU-Landtagsfraktion mit dem üblichen Beißreflex: Das sei inakzeptabel, da täterfreundlich. Ein Standpunkt, der so einfallslos wie unsinnig ist.
Jeden Tag befinden sich durchschnittlich weit über 100 Personen in den brandenburgischen Gefängnissen, weil sie eine verhängte Geldstrafe trotz Mahnungen nicht bezahlt haben. Aktuell sind es sogar 161. Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) nennt man diese Sanktion. Angeordnet wird sie durch die Staatsanwaltschaft.
Bei den Betroffenen handelt es sich zumeist um arbeits- und mittellose Menschen, die nicht selten alkohol- und drogenabhängig sind oder die über keinen festen Wohnsitz verfügen. Viele zeichnet eine Schwäche der Handlungskompetenz aus. Deswegen geht auch die bürokratisierte Möglichkeit, die Geldstrafe durch gemeinnützige Tätigkeiten abzuarbeiten...
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