Arbeitszeitbeschränkungen für schwangere Frauen gelockert
Reform des Mutterschutzgesetzes verabschiedet
Danach sollen für Schwangere künftig weniger starre Arbeitszeitbeschränkungen gelten. Außerdem beinhaltet die Reform Verbesserungen für schwangere Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Zudem wird der Mutterschutz bei behinderten Kindern oder bei Fehlgeburten ausgeweitet.
Das bislang geltende Mutterschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1952. Werdende Mütter dürfen demnach in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung eigentlich nicht mehr beschäftigt werden - nach der Entbindung bis zum Ablauf von acht Wochen gar nicht. Zudem dürfen Schwangere weder Akkordarbeit noch beispielsweise Sonntags- oder Nachtarbeit leisten. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gilt eine Frist von zwölf Wochen. Dies wird künftig auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen gelten. Sie können während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden.
Mütter von Kindern mit Behinderung erhalten künftig vier Wochen länger und damit insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Erweitert wird der Kündigungsschutz auf Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben.
Zugleich werden die Arbeitszeitbeschränkungen für werdende Mütter gelockert. Unabhängig von der Branche können alle schwangeren Frauen künftig mitentscheiden, ob sie sonn- und feiertags arbeiten wollen. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Künftig ist das nun bis 22 Uhr möglich, sofern die Frau einwilligt, die zuständige Behörde das nicht ablehnt und aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht. Gleiches gilt unter bestimmten Bedingungen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Vorrang vor Beschäftigungsverboten hat künftig die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz.
Mit der Reform soll das alte Mutterschutzgesetz an die heutige Lebenswirklichkeit angepasst werden. Kritiker befürchten allerdings, dass die Frauen unter Druck gesetzt werden. Während früher Schwangere vor dem Zugriff der Arbeitgeber geschützt waren, sollen diese nun verhandeln dürfen, in welchem Umfang sie Schutz für sich und ihr ungeborenes Kind in Anspruch nehmen. epd/nd
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