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BGH billigt umstrittene Autodurchsuchung
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen unter Drogenfahndern beliebten Trick bei der Jagd nach Drogenkurieren gebilligt: Die Kriminalisten dürfen grundsätzlich Drogentransporter ohne richterlichen Beschluss durch die Verkehrspolizei anhalten und dabei »zufällig« gefunden Drogen beschlagnahmen lassen, damit Hintermänner nicht aufgescheucht werden, wie das Gericht in einem am Mittwoch verkü...
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