Fußfessel für Gefährder kommt
BKA darf künftig Aufenthaltsort von Verdächtigen überwachen
Berlin. Sogenannte Gefährder können künftig zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD das Gesetz, das dem Bundeskriminalamt (BKA) die Aufenthaltsüberwachung erlaubt, wenn es Hinweise auf einen möglichen Anschlag gibt. LINKE und Grüne stimmten gegen die Vorlage.
Voraussetzung ist aber eine richterliche Anordnung. Konkret kann die Fußfessel dann angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person einen Anschlag begehen könnte oder ihr Verhalten darauf hindeutet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) räumte in der Bundestagsdebatte ein, dass die Fußfessel für Gefährder nicht die »allein selig machende Lösung« im Kampf gegen den Terrorismus sei.
Das Gesetz gilt nur für jene Personen, für die das BKA zuständig ist. Das ist dann der Fall, wenn es um internationalen Terrorismus geht. Für alle anderen Gefährder sind die Länder zuständig: Sie müssen eigene Gesetze beschließen, wenn sie in ihrem Bereich ebenfalls elektronische Fußfesseln für Gefährder wollen.
Mit dem Gesetz wird zudem die rechtliche Grundlage für eine zentrale Datenbank beim BKA geschaffen, in der Informationen zu bestimmten Ereignissen zusammengeführt werden. Mit dem neuen BKA-Gesetz wird zudem die Grundlage für das Projekt »Polizei 2020« gelegt, das eine Modernisierung der IT-Systeme vorsieht und Doppelstrukturen in den Ländern abschaffen will. AFP/nd
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