Zweifel an Redlichkeit der Musterklage
Zossen. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) begrüßte, dass der Zweckverband Komplexsanierung Mittlerer Süden (KMS) mit Sitz in Zossen wegen der Altanschließerbeiträge das Land Brandenburg auf Staatshaftung verklagen will. Der Hintergrund: Etliche Wasser- und Abwasserzweckverbände sahen sich nach eigenen Angaben durch das Land zur Erhebung der dann gerichtlich gekippten Beiträge gezwungen, obwohl sie das eigentlich nicht vorgehabt hatten.
Skeptisch sieht der VDGN das Vorhaben des Märkischen Wasser- und Abwasserzweckverbandes (MAWV) mit Sitz in Königs Wusterhausen, eine Musterklage auf den Weg zu bringen, die vom Innenministerium begrüßt wird. »Beim KMS sehen wir das ernsthafte Bemühen, die Angelegenheit sauber zu klären und nichts unter den Tisch zu kehren«, lobte VDGN-Präsident Peter Ohm. »Denn der KMS hat angekündigt, alle Unterlagen auf den Tisch zu legen, die zeigen, dass der Zweckverband zum Eintreiben der Altanschließerbeiträge von oben genötigt worden ist.«
Aber bei der vom MAWV ins Spiel gebrachten und vom Innenministerium begrüßten Musterklage sehe der VDGN die Gefahr eines abgekarteten Spiels. Denn gerade der MAWV verweigere bisher jegliche Rückzahlung der rechtswidrig erhobenen Altanschließerbeiträge - im Unterschied zu vielen anderen Zweckverbänden. »Schon deshalb kann der MAWV als Musterkläger keinerlei Glaubwürdigkeit beanspruchen«. Zudem verweigere der MAWV seinen Kunden seit Jahren Musterverfahren. Viele Altanschließer wollten im Rahmen von Prozessgemeinschaften ihre Beitragsbescheide vor Gericht prüfen lassen. »Der MAWV blockierte das, wohl wissend: Das finanzielle Risiko von Einzelverfahren konnten die meisten Betroffenen nicht eingehen.«
Der VDGN bekräftigte seine Forderung, flächendeckend auf ein reines Gebührenmodell umzustellen. Dann müssten die Kunden nur für den Wasserverbrauch und die Abwasserbehandlung bezahlen und keine Beiträge mehr für Anschlüsse ans Trinkwassernetz und an die Kanalisation entrichten. nd
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