Mein Wort gehört mir
Tobias Riegel freut sich über die Entschädigung für Helmut Kohl
Man kann sich auch mal mit Helmut Kohl freuen. Wem das wegen nachvollziehbarer innerer Widerstände nicht möglich ist, der sollte bei der Betrachtung des Urteils gegen den Ex-Biografen des Altkanzlers, Heribert Schwan, aber wenigstens den Inhalt des Gerichtsspruchs von den Personen trennen. Denn dieses Urteil - Schwan hatte gegen Kohls Willen dessen vertrauliche Aussagen veröffentlicht - wird wegweisend und möglicherweise ein Präzedenzfall sein, wenn in Zukunft die Frage nach Persönlichkeitsrechten und dem Recht am eigenen Wort gegenüber Journalisten debattiert wird. Und für diese Debatte ist es ein gutes Urteil, das das richtige Signal sendet: Das öffentliche Interesse steht nicht (immer) über dem Persönlichkeitsrecht - und Journalisten, die mit knalligen (politisch irrelevanten) Indiskretionen Kasse machen wollen, schon gar nicht.
Es war schon fragwürdig, dass das Buch »Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle« 2014 zunächst erscheinen durfte. Die Argumentation, dadurch sei ja »das Kind bereits in den Brunnen gefallen«, eine nachträgliche »Bestrafung« Schwans also sinnlos, greift aber nicht. Das Urteil wirkt (auch durch die begrüßenswerte Höhe der Entschädigung) in die Zukunft. Und es kratzt an dem etwa von so manchem »Bild«-Journalisten unerträglich auftrumpfend zelebrierten Anspruch, über den Gesetzen zu stehen.
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