Schreckgespenst Talibanflüchtling
Das Gesetz macht bei Verfolgung keinen Unterschied, die Politik aber schon / Einzelfallprüfung stört da eher
Deutsche Behörden fallen gern auf ihre eigenen Argumente herein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das über die Asylanträge von Flüchtlingen zu entscheiden hat, argumentiert so, wie es das Gesetz von ihm verlangt: Jeder Einzelfall werde individuell betrachtet und entschieden. Doch gerade nach den Auflagen zur Beschleunigung der Asylverfahren ist dies immer weniger möglich. Politische Orientierungen des Bundesinnenministeriums tun ihr Übriges. So wird das Gesetz zur Alibibehauptung.
Mit 11.418 zivilen Opfern in Afghanistan - Toten und Verletzten - wurde im vorigen Jahr ein neuer Höhepunkt erreicht, die UNO-Mission in Afghanistan UNAMA und der UNHCR dokumentieren eine deutliche Verschlechterung der Sicherheitslage. Bei den Anerkennungszahlen afghanischer Flüchtlinge in Deutschland zeigt sich der umgekehrte Trend. Erhielten 2015 noch 77,6 Prozent der Antragsteller einen Schutzstatus, waren es 2016 noch 60,5 Prozent....
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